Mietverwaltung
DAS DÜRFEN SIE VON UNS ERWARTEN
Sie suchen für Ihre Immobilien einen kompetenten Partner zur Verwaltung Ihrer Mietwohnungen? Dann sind Sie bei uns richtig! Fragen Sie uns an!
Miet-Verwaltung
Was Sie von uns erwarten können? Zuverlässigkeit, Kompetenz und zeitnahe Umsetzung der gefassten Beschlüsse unter Berücksichtigung der individuellen Vorstellungen einzelner Eigentümer in gemeinschaftlich ausgearbeiteten Entscheidungen. Dazu gehören unter anderem auch folgende Leistungen:
- Vereinnahmen und Verwalten des Mietzins auf anzulegende Mietverwaltungs-konten sowie Mietkautionskonten inkl. Mahnwesen.
- Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung.
- Vertretung des Eigentümers in allen, die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten.
- Übernahme des erforderlichen Schriftverkehrs.
- Übernahme aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern und Pächtern zur Gewährleistung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte.
- Verhandlungen mit Behörden.
- Führung und Kontrolle der Mietkonten unter Berücksichtigung von Rechnungs-eingang/Rechnungsprüfung/Rechnungszahlung bei Instandhaltungs- und Instand-setzungsmaßnahmen.
- Kündigung und Neuvermietung von Miet- und Pachtverhältnissen nach entsprechender Bevollmächtigung.
- Wohnungsabnahmen und –übergaben bei Mieterwechsel.
- Begleitung von Instandsetzungsmaßnahmen von Angebot bis zur Abnahme.
- Erstellung eines jährlichen Ergebnisberichts
- Betreuung und Durchführung von Rechtsstreitigkeiten unter Einbezug entsprechender Fachanwälte.
- Servicehotline in dringenden Schadensfällen sowie deren Betreuung und Überwachung.
So sind Sie rundum sicher – SERVICE wird bei uns GROSS geschrieben!
Denn auch nach Ihrer Unterschrift gibt es weitere Schritte, bei denen wir Sie fachlich versiert begleiten können.
Fragen Sie uns an!
VORAUSSETZUNG FÜR EINEN ZÜGIGEN VERKAUF IHRER IMMOBILIE
Bei Wohnungen
- Grundrisse
- Baubeschreibung
- Teilungserklärung
- Grundbuchauszug
- Wirtschaftsplan
- Hausgeldabrechnung
- Protokolle
- Instandhaltungsmaßnahmen/Modernisierungen
- Energieausweis
Bei Wohnungen
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- Teilungserklärung
- Grundbuchauszug
- Wirtschaftsplan
- Hausgeldabrechnung
- Protokolle
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